Bewegungsflächen für den Fahrverkehr
Die Maria-Theresien-Straße hat in ihrer ganzen Länge vom Eingang der Altstadt bis zur Triumphpforte zwei Hauptfunktionen. Während sie im nördlichen Bereich als Platz und Fußgängerzone zum Flanieren einlädt, ist sie südlich vor allem auch eine Hauptachse des Öffentlichen Verkehrs. Diese unterschiedlichen Funktionen ergeben verschiedene Regulatorien für den Fahrverkehr.
- Wie in der Altstadt wird die Zufahrt in die Fußgängerzone nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr gestattet.
- Dem eingeschränkten Fahrverkehr steht eine eigene Bewegungsfläche zur Verfügung. Sie präsentiert sich dezent und unauffällig: Gestalterisch ist lediglich ein 2,50 m breiter Streifen für den längs gerichteten Fahrverkehr ausgebildet – ohne Verkehrszeichen und ohne Bodemarkierungen.
- Ein Muldenstein sorgt für die optische Abgrenzung zum großzügzigen Gehbereich der Fußgänger. Zum mittigen Aufenthaltsbereich ist die Bewegungsfläche des Fahrverkehrs mit einer in das Pflaster eingelassenen Leiste aus einer Bronzelegierung gekennzeichnet.
- In der Zeit von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr ist die Zufahrt in die Fußgängerzone einerseits für Ladezwecke und andererseits zur Entleerung des Verkehrs aus der Altstadt – die im selben Zeitraum ebenfalls befahrbar ist – möglich.
- Zum Ladezweck stehen vormittags mehrere Ladebereiche zur Belieferung der Wirtschaftsbetriebe bereit. Der Bereich zum Parken zu Ladezwecken befindet sich in der mittigen Aufenthaltsfläche. Die Fahrzeuge sollen nur quer abgestellt werden.
- Die Durchfahrt von Taxis ist nach 10.30 Uhr nicht gestattet. Ausnahme bildet die Zufahrt bei konkretem Bedarf – d.h. Taxis dürfen Fahrgäste in der Fußgängerzone absetzen und nach Anforderung aufnehmen.
- Die Zufahrtsbeschränkung gilt nicht für Radfahrer und Fiaker – sie können die Fußgängerzone auch nach 10.30 Uhr befahren. Allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit, wie es die Straßenverkehrsordnung für eine Fußgängerzone vorsieht.
- Zum Abstellen der Fahrräder stehen neben Fahrradständer zum sicheren Befestigen der Räder auch Flächen auf der gesamten Länge der Straße zur Verfügung.
- Anders als in der Fußgängerzone im Norden ist der südliche Bereich der Maria-Theresien-Straße auch nach der Neugestaltung eine Straße des Öffentlichen Verkehrs. Sie werden weiterhin von der Straßenbahnlinie 3 (neu: in beiden Richtungen) sowie Bussen, Taxis und Radfahrern befahren.
- Die Haltestellen werden jedoch aus der Maria-Theresien-Straße verlegt: Für die Straßenbahn in die Salurner Straße und für die Busse in die Leopoldstraße.
- Die Neugestaltung sieht keine Kurzparkzonenplätze mehr vor. Der individuelle Verkehr ist auf die Zufahrt zu Ladezwecken von 6.00 Uhr bis 10.30 Uhr beschränkt. Die dezent markierten Ladezonen befinden sich sowohl ost- als auch westseits auf definierten Ladezonen auf den Gehbereichen.
- Um den Straßenbereich zu kennzeichnen, wird der Straßenbereich in der Mitte nicht gepflastert, sondern asphaltiert. Fahrradverkehr und Öffentlicher Verkehr teilen sich die Fahrbahn.
- Die Trennung des Fahrbereichs zum Gehbereich erfolgt wie im Norden durch einen 30 Zentimeter breiten Muldenstein. Für den Fahrradverkehr ist zwischen Muldenstein und äußerster Straßenbahnschiene ein 1,50 Meter breiter Fahrbereich vorgesehen.
- Zum Abstellen der Fahrräder stehen neben Fahrradständer zum sicheren Befestigen der Räder auch Flächen auf der gesamten Länge der Straße zur Verfügung.
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