PDF Drucken

Eigenes Lichtkonzept für die Fußgängerzone

  • Für die Fußgängerzone wurde ein eigenes Lichtkonzept entwickelt, das die unterschiedlichen Funktionen des inneren und äußeren Bereichs widerspiegelt. Neue Mastleuchten und Bodenstrahler ersetzen die bisherige Beleuchtung – ihre Querabspannungen hatten die freie Sicht auf das unvergleichliche Panorama der Nordkette eingeschränkt.
  • Die platzartige Mitte der Fußgängerzone wird im Regelbetrieb mit geringerer Leuchtdichte aus niedrigen Bodenstrahlern beleuchtet. Diese Bodenfluter sind in den Mistkübeln integriert und beleuchten die zentrale Aufenthaltsfläche mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 0,7 m. Der Abstand der Bodenstrahler beträgt ca. 5 Meter.
  • Die außen liegenden Bewegungsflächen entlang der Fassaden der Fußgängerzone sind heller beleuchtet als der mittige Aufenthaltsbereich. Dies wird durch Leuchtmasten mit Lichtpunkthöhen von 8,5 Metern bewirkt, welche in Abständen von rund 30 Metern auf beiden Seiten der Straße versetzt angeordnet sind.
  • Die Annasäule ist nach Abstimmung mit dem Vertreter des Bundesdenkmalamtes und dem Sachverständigenbeirat gemäß SOG nicht mehr zusätzlich durch Leuchten bzw. Bodenstrahler beleuchtet. Somit wird auf der Annasäule die Bildung störender Schlagschatten vermieden. Das vorhanden Licht erhellt die Annasäule ausreichend.
  • Der gesamte Bereich der Fußgängerzone kann durch die Inbetriebnahme zusätzlicher, in den Lichtmasten integrierten Leuchten mit einer höheren Leuchtstärke, beleuchtet werden. Damit kann gegebenenfalls erhöhten Sicherheitsanforderungen begegnet werden.
  • In der südlichen Maria-Theresien-Straße erfolgt die Beleuchtung wie gehabt mit Leuchtkörpern auf Seilabspannungen. Es wird keine Mastleuchten und Bodenstrahler geben wie in der Fußgängerzone.