GastgärtenDie AllesWirdGut Architektur ZT GmbH hat die grundsätzlichen gestalterischen Vorgaben für den Gastgartenbetrieb definiert. Das Konzept gewährleistet Gastgärten, die trotz eigenständigem Charakter optisch und funktional gut zusammenpassen. In der Fußgängerzone sind die Gastgärten in der Straßenmitte platziert, im Süden bleiben sie an den Häuserfassaden.
- Während der Gastgartensaison von Februar bis Ende Oktober finden die beliebten Gastgärten ihre Heimat in der mittigen Aufenthaltsfläche der Fußgängerzone.
- Die Gastgärten liegen damit nicht mehr im unmittelbaren Nahbereich der Geschäfte, sondern in einigem Abstand dazu, das die gegenseitigen Beeinträchtigungen entscheidend reduziert.
- Die Lage und Anordnung der Gastgärten wird durch sanfte Markierungen am Boden sowie durch die windfesten Verankerungspunkte der Sonnenschirme festgelegt.
- Die Gastgärten sind gruppiert – nördlich der Annasäule in zwei größeren Abschnitten, südlich der Annasäule befindet sich lediglich ein kleiner Gastgarten.
- Im südlichen Bereich werden die Gastgärten während der Gastgartensaison von Februar bis Oktober auf den deutlich verbreiteten Gehwegen entlang der Hausfassaden aufgestellt.
- Für die Gastgärten ist entlang der Fassaden eine Breite von 2 Metern vorgesehen. Ihre Ausdehnung ist auf die Breite des Lokals bzw. der Hausfassade beschränkt.
- Derzeit befinden sich Gastgärten nur ostseits. Die Neugestaltung sieht auch Gastgärten auf der Westseite vor.
- Durch den breiteren Gehweg und dem Wegfall der Kurzparkzonen wird die Attraktivität der Gastgärten gesteigert.
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